Vermietung unter Auflagen erlaubt!!!
Private Veranstaltungen sind unter Einhaltung der folgenden Regelungen nach Corona-Schutzverordnung aktuell möglich. (Stand 28.01.2022)
> es darf sich überwiegend nicht um eine Tanzveranstaltung handeln.
> Diskopartys und ähnliches) sind untersagt.
> An privaten Feiern mit Tanz (ohne, dass das Tanzen der Schwerpunkt der Veranstaltung ist) sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen gilt die 2G-Plus-Regel.
> die allgemeinen Hygieneregeln (AHA-L-Regeln) sind zu beachten.
Ordnungsamt Hagen