Kündigung Mitgliedschaft ( § 12 der Vereinssatzung
Die Mitgliedschaft muss mindestens 6 Wochen vor Schluss eines Kalenderhalbjahres ( z.B. 30.06. oder 31.12.) aufgekündigt werden.
Eine Beitragsschuld bzw. Rückstände verfallen mit diesem Datum nicht.
Die Kündigung / Abmeldung (bei Jugendlichen durch den Erziehungsberechtigten) sollte im Bereich Fußball in jedem Fall durch einen eingeschriebenen Brief/Karte erfolgen (bitte ohne Rückschein).
Sie benötigen für ein Vereinswechsel oder späteren Neuanmeldung eine Abmeldebescheinigung in Form des Einschreibebelegs.
Nach den neusten Regelungen des Verbands, verbleibt der Spielerpass beim abgehenden Verein (Westfalia).
Westfalia meldet den Spieler Online (Dfbnet) ab.
Sollten Sie keinen Beleg benötigen?…kann eine Kündigung / Abmeldung auch per Email erfolgen.
Diese dann bitte an: sportfreunde@westfalia-hagen.de
Postanschrift: (Einschreiben / ohne Rückschein)
Sf. Westfalia Hagen – Alexanderstr. 31 – 58097 Hagen